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Betreuungsunterhalt und Jobcenter
#1
Hallo!

Meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet gewesen) betreut unseren 3 Monate alten Sohn. Sie selbst bezieht ALG II und wohnt zur Untermiete bei ihrer Mutter.

Wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt für sie?

Ich habe seitdem unser Sohn auf der Welt ist, meiner Ex freiwillig monatlich einen gewissen Betrag als Betreuungsunterhalt überwiesen. Sie hatte kurz nach der Geburt meine Unterlagen angefordert und gleichzeitig Kindes- und Betreuungsunterhalt gefordert, allerdings nicht in einer bestimmten Höhe. Es gibt zum Betreuungsunterhalt bisher überhaupt keine offizielle Berechnung. Anscheinend gehen per Gesetz die Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter über. Vom Jobcenter habe ich vor einigen Wochen eine Rechtswahrungsanzeige bzgl. Kindes- und Betreuungsunterhalt bekommen, aber keine Berechnung. Informationen über die Einkommensverhältnisse meiner Ex waren auch nicht dabei.

In welcher Höhe steht ihr für die nächsten 3 Jahre nun Betreuungsunterhalt zu (von meinem Selbstbehalt abgesehen)?

Berechnet sich das Maximum nach ihrem entgangenen Einkommen oder nach der 3/7-Differenzmethode?

Von welcher Höhe des entgangenen Einkommens würde man in ihrer Situation ausgehen?

Meine Ex hat einen Hochschulabschluss. Danach allerdings nur wenige Monate in ihrem Beruf gearbeitet, wo sie schätzungweise 2.000 netto verdienen konnte. Dann einige Monate ALG II. Dann für ein Jahr befristet nur ca. 700 netto. Während der Schwangerschaft lief der Arbeitsvertrag regulär aus. Seitdem wieder ALG II. In der Schwangerhaft wollte sie nicht arbeiten, bezieht somit bis heute weiter ALG II. Dass sie keine Beschäftigung mehr aufgenommen hat, könnte sie evtl. mit ärztlichen Krankschreibungen (starke Übelkeit etc., jedoch keine Risikoschwangerschaft) begründen. Auf welches Einkommen könnte sie, das Jobcenter oder ein Anwalt sich im Zweifelsfall berufen?

Wie kann ich Auskunft über das derzeitige Einkommen meiner Ex bekommen, um die 3/7-Differenzmethode anzuwenden?

Ist sie mir auskunftspflichtig?
Ist das Jobcenter mir auskunftspflichtig?

Sie bekommt derzeit von mind. 3 unterschiedlichen Stellen Geld: Unterhalt von mir, Aufstockung des Jobcenters und Kindergeld von der Familienkasse.

Wie berechnet sich daraus ihr bereinigtes Einkommen, auf das man die 3/7-Differenzmethode anwenden kann?

In der Düsseldorfer Tabelle wird von einem Bedarf der Mutter/des Vaters eines nichtehelichen Kindes von "in der Regel mindestens 880 EUR" ausgegangen. Müsste ich diesen Betrag (wenn leistungsfähig) in jedem Fall bezahlen? Oder würde darauf wieder die 3/7-Differenzmethode angewendet werden?

Gibt es ein Gesetz/eine Regelung, wodurch für die Dauer des Sozialleistungsbezugs der Anspruch auf Betreuungsunterhalt mit der Höhe der Sozialleistungen gleichgesetzt wird? Meine Ex sollte ihre Ansprüche ja dem Jobcenter überschreiben, wodurch ich dessen Rechtswahrungsanzeige erhalten habe. Bedeutet das, dass ich ihr derzeit nicht mehr und nicht weniger schuldig bin als das, was sie vom Jobcenter momentan tatsächlich erhält? Spielen weder das entgangene Einkommen, noch die 880 Euro aus der Düsseldorfer Tabelle eine Rolle?


Über den Kindesunterhalt hatte ich mich vor der Geburt informiert und überweise ihn regelmäßig. Trotzdem wurde meine Ex angeblich vom Jobcenter genötigt, der Einrichtung einer Beistandschaft zuzustimmen. Vom Jugendamt bekam ich dann eine Berechnung in Höhe dessen zugeschickt, was ich sowieso bezahle, und die Empfehlung zur Titulierung des Unterhalts. Nach einem Telefonat mit der Beiständin hat diese mir aber per Mail bestätigt, dass von einer Titulierung derzeit abgesehen werden kann, solange ich weiterhin zahle.

Umgang mit unserem Sohn bekomme ich nur sehr schwer. Die gute Dame hat sich noch während der Schwangerschaft von mir getrennt und angeblich auf Anraten des Jugendamts die Alleinsorge in Anspruch genommen. In den letzten Monaten hat sie einige Termine platzen lassen, mich einfach vor der Tür warten lassen, hält sich nicht an Vereinbarungen aus einem gemeinsamen Beratungsgespräch und verweigert fast jede Kommunikation. Es gab nur wenige, sehr kurze (< 45 Min.) Umgangstermine. Rechtsmittel habe ich noch keine angewandt.

Die Vaterschaft habe ich nach der Trennung, vor der Geburt beim Jugendamt anerkannt. Wir hatten zum Zeugungszeitpunkt eine feste Beziehung, in der wir viel Zeit miteinander verbracht hatten. Es wäre schon ein großes Kunststück, wenn sie es geschäfft hätte, unter den Umständen einen anderen möglichen Erzeuger unterzubringen.


Da das Verhältnis zu meiner Ex (und damit auch zu unserem Sohn) schwierig ist, informiere ich mich gerade in verschiedene Richtungen ... Das Thema Betreuungsunterhalt hat bei mir einige Fragezeichen aufgeworfen. Ich würde gerne abschätzen, was in den nächsten Jahren auf mich zukommen könnte.

Danke
fritz
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#2
Schwierige Situation!

Auf alle Fälle nichts mehr an sie direkt überweisen. Nur noch an den Jobcenter, sonst zahlst du doppelt!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Als Post vom Jugendamt kam, hatte ich zuerst den Eindruck, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht ... Wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, dann müsste doch jemand behauptet haben, ich hätte den Kindesunterhalt nicht bezahlt? Die Beiständin hat mir aber telefonisch versichert: Auch meine Ex hätte bestätigt, dass ich den Unterhalt bezahlt hätte. Die Einrichtung der Beistandschaft sei eine reine Formalität wegen des ALG-II-Bezugs gewesen. Ich mache mir deshalb keine Sorgen - über meine Bankbelege kann ich nachweisen, dass ich den Unterhalt bezahlt habe.

Ob ich mein Geld nun lieber dem Jobcenter anvertraue? Über die Jobcenter in Deutschland liest man leider viel Schlechtes. Ich möchte denen nichts unterstellen, aber es ist klar, dass sie ihre eigenen Zahlungen so klein wie möglich halten möchten. Ich würde gern erstmal verstehen, wie sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt berechnet, bevor ich etwas an der Zahlungsweise ändere. Ich möchte wissen, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe das Jobcenter etwas von mir fordern kann.
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#4
Gegen den Anspruchsübergang an das Jobcenter kannst du nichts machen. Hier in der Trennungsfaq sind die meisten deiner Fragen beantwortet: http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#bet...sunterhalt
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