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Betreuungsunterhalt und Jobcenter
#3
Als Post vom Jugendamt kam, hatte ich zuerst den Eindruck, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht ... Wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, dann müsste doch jemand behauptet haben, ich hätte den Kindesunterhalt nicht bezahlt? Die Beiständin hat mir aber telefonisch versichert: Auch meine Ex hätte bestätigt, dass ich den Unterhalt bezahlt hätte. Die Einrichtung der Beistandschaft sei eine reine Formalität wegen des ALG-II-Bezugs gewesen. Ich mache mir deshalb keine Sorgen - über meine Bankbelege kann ich nachweisen, dass ich den Unterhalt bezahlt habe.

Ob ich mein Geld nun lieber dem Jobcenter anvertraue? Über die Jobcenter in Deutschland liest man leider viel Schlechtes. Ich möchte denen nichts unterstellen, aber es ist klar, dass sie ihre eigenen Zahlungen so klein wie möglich halten möchten. Ich würde gern erstmal verstehen, wie sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt berechnet, bevor ich etwas an der Zahlungsweise ändere. Ich möchte wissen, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe das Jobcenter etwas von mir fordern kann.
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Nachrichten in diesem Thema
Betreuungsunterhalt und Jobcenter - von fritz - 28-03-2017, 12:49
RE: Betreuungsunterhalt und Jobcenter - von fritz - 28-03-2017, 13:40
RE: Betreuungsunterhalt und Jobcenter - von p__ - 28-03-2017, 14:53

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