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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#45
Soweit mir bekannt, habs im Inet aufgeschnappt, muss ab 18 auch das Einkommen des anderen Elternteils offengelegt werden. Das Kind ist dafür zuständig diese Auskunft von der KM zu verlangen, jedoch darfst auch du oder dein Anwalt eine Solche direkt anfordern (aber warum solltet ihr?) Ohne eine solche lückenlose Auskunft nebst tabellarischer Auflistung aller Einkommenspositionen nebst Belegen und eigenhändig unterschrieben ist der Bedarf des Kindes nicht hinreichend dargelegt und wird von einem versierten Gericht auch abgelehnt werden. 

Ich bin gerade selbst in solch einer Phase, meine eigene Auskunft besteht aus hunderten von Seiten, die der KM aus einer einzelnen Lohnabrechnung ohne Datumsangabe. Nicht mal Abzüge hat sie geltend gemacht. Das Gericht sieht den Unterhaltsbedarf folglich als nicht hinreichend dargelegt an und ich warte aktuell nur noch auf die Umsetzung dieses Hinweises in dem jetzt angekündigtem Urteil.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von IPAD3000 - 05-03-2018, 00:56

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