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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#44
Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, der Antrag ist mutwillig und deshalb abzuweisen.
Jemand, der die Kosten der Rechtsverfolgung selbst zahlen müsste würde erst Unterhalt verlangen, bevor er vor Gericht geht. Sofort zu Klagen ohne überhaupt Forderungen an den Beklagten zu stellen ist mutwillig.

Du kannst auch überlegen, das zu zahlen zu was du ohnehin bereit warst. Das ist auf jeden Fall ratsam, wenn eine entsprechende Klage auch diesen Betrag ergeben würde. Dann ist das Verfahren schon zu Ende bevor es begonnen hat. Deine Enttäuschung.... verständlich, aber eigentlich war dir das schon sehr viel länger klar wie es läuft. Steck jetzt nicht noch mehr Energie in diesen Müll.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von p__ - 28-02-2018, 13:13

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