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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#37
(12-04-2017, 19:31)p__ schrieb: Mit dem generellen Anspruch auf einen unbefristeten Titel.

Könnte mir das mal jemand erklären? Ich denke (in meiner naiven Denke) dass zum Beispiel mit dem Abschluss der Erstausbildung die Unterhaltspflicht endet ... also praktisch nach der Realschule, dann Berufsausbildung und dann Ende Unterhalt.

Oder von mir aus Ende Studium ... ich meine mal gehört zu haben, dass mit dem Ende des Kindergeldanspruches (ab vollendetem 25. Lebensjahr ? *kopfkratz*) auch Unterhaltsansprüche enden?

Was heißt in diesem Fall "unbefristeter Titel"? nach der Volljährigkeit?

Sorry für OT.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Nachtwanderer - 07-06-2017, 10:43

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