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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#23
(13-04-2017, 13:32)HeinrichH schrieb: Na hoffentlich wird das Kind nicht unbegrenzt studieren.

Nicht bei mir!

Bzw.: Nicht auf meine Kosten!

(13-04-2017, 13:32)HeinrichH schrieb: Einen Bachelorabschlus gibt es in drei Jahren. Plus Master, dann vielleicht insgesamt fünf Jahre. Macht man maximal sechs draus, wenn der Sprößling vielleicht länger braucht.

So etwa rechne ich auch.

Bisher sind die Schulnoten vielversprechend; das Kind scheint Ehrgeiz zu haben.

Mal sehen, ob das anhält.

(13-04-2017, 13:32)HeinrichH schrieb: Wie man es dreht und wendet, unbegrenzter Titel ist in der Situation quatsch und ich bin gespannt wie ein Richter diesen begründen würde.

Es gibt noch einen anderen Aspekt:

Ich bin ziemlich sicher, daß das Kind BAFÖG bekommen wird; zwar nicht viel, aber doch so, daß wahrscheinlich mein KU dadurch verringert wird.

Aber viel wichtiger ist mir etwas anderes:

Ich möchte mit dem Kind direkt und ohne Einmischung von JA, Gericht oder KM einen angemessenen Unterhalt während der Studienzeit ausmachen. Ich habe dem Kind schon entsprechendes signalisiert. Wenn sich das Kind darauf einläßt, werde ich tendentiell großzügig sein. Auch werde ich darüberhinaus bereit sein, es während seines Studiums zu unterstützen.

Wenn nicht (wie ich es bei meinem mittleren Kind erlebt habe), wird es eben eine harte Auseinandersetzung geben und die Unterstützung ist gestrichen.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 13-04-2017, 14:11

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