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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#11
Die Forderungung nach Titulierung kann auch erst kommen, nachdem du den höheren Betrag zusagst. Die Forderung ab Volljährigkeit ist der übliche Versuchsballon und auch gleichzeitig eine Vorlage für das Kind, wie es später handeln soll.

Es bringt mich immer zum Lachen, wie Jugendämter, die mit ihrem fetten Hintern ständig um sich wedeln und auf jeden kleinen Nachweis des Pflichtigen bestehen schlagartig ganz plötzlich ohne jeden Nachweis dicke Forderungen ohne Nachweise stellen, wenn mal dem Vater diese Nachweise zustehen. Mit exakt demselben Recht, mit dem die Jugendämter die von ihm 18 Jahre lang fordern.

Dein Verhältnis zu deinem Kind ist nicht tragfähig. Also muss dieser Faktor als nichtexistent eingepreist werden und auf eine freiwillige Rückgabe des Titels darfst du dich nicht verlassen.

Mit Schulende ist auch der Unterhalt weg. Lange "Orientierungsphasen" kann das Kind gerne machen, aber dann ohne Unterhalt deinerseits. Sollte das KInd noch als Minderjähriger zum Studium in eine eigene Wohnung ziehen, wird die Mutter schon vorher mit unterhaltspflichtig.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von p__ - 24-03-2017, 10:27

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