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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#6
(23-03-2017, 21:49)kay schrieb: Wie sah das denn in den letzten JahrEN aus? Gab es da immer eine Rueckerstattung und werden die Krankenkassenbeitraege bei der Berechnung des Unterhaltes beruecksichtigt?

Nö, die letzte Berechnung liegt sechs Jahre zurück und damals war ich noch als Maximalzahler in der GKV. Dort gibt es keine Rückerstattung.

Simon II

(24-03-2017, 07:27)L3NNOX schrieb: Würdest du ohne diesen Betrag in einer niedrigeren Stufe der DDT landen?

Habe ich, ehrlich gesagt, noch gar nicht berechnet.

Da es aber eh nur um wenige Monat geht, denke ich, ich laß es erstmal darauf beruhen.

Es hat mich grundsätzlich interessiert.

Jedoch: Ich habe für die Akzeptanz der Berechnung eine Bedingung gestellt (Ersatz des alten, unbegrenzten Titels durch einen neuen, bis zum 18. Geburtstag begrenzten Titels). Sollte das JA diese Bedingung erfüllen, schlage ich mich nicht wegen 200 EUR Gesamtsumme. Wenn nicht, und es zu einer Auseinandersetzung kommt, werde ich die Berechnung schon aus Prinzip anfechten.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 24-03-2017, 09:17

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