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Kindesunterhalt
#1
Hallo,

ich habe das Trennungsfaq und einige Foreneinträge gelesen, hab aber noch ein paar Fragen zum Thema Kindesunterhalt. Bei mir klopft das Jugendamt nämlich schon an der Tür. Anwalt ist eingeschaltet. Eure Meinung wollte ich trotzdem mal hören.

1.) Das Jugendamt möchte nicht nur wissen, wieviel ich verdiene, sondern auch, was ich an Barvermögen/Wertpapiere u.ä. habe. Muss ich hierzu Aussagen machen oder kann ich darüber schweigen?

2.) Sollte ich besser meine Konten räumen und Wertpapiere verkaufen oder ist das übertrieben? Meine Ex hat keinen Zugriff zu den Konten und weiß auch nicht, wo ich mein Depot habe.

3.) Im Trennungsfaq heißt es, dass man möglichst wenig Infos an das Jugendamt geben sollte. Es wird auch geraten, die Höhe des Einkommens vom Notar bestätigen zu lassen. Wie sieht das mit anderen Infos aus, wie z.B. Fahrtkosten, beruflich bedingten Ausgaben etc.? Kann ich dem Notar meine Belege zeigen -> Notar bescheinigt mir das -> Bescheinigung lege ich dem Jugendamt vor? 

Danke!
Eure Pfanne
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#2
1) Anders als die Jugendämter ständig behaupten, musst du Vermögen nicht offenlegen. Was du offenlegen musst, sind Einnahmen aus einem Vermögen. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen...

2) Das ist solange übertrieben, solange du sicher bist, Mindestunterhalt zu zahlen. Wenn der nicht mehr gezahlt wird, ist alles in Gefahr.

3) Das kannst du auf jeden Fall probieren, es eignet sich aber nur für eindeutige Zahlen. So hängen an der Anerkennung der Fahrtkosten auch andere Informationen, es könnte sein dass dein Arbeitgeber dir da einen geldwerten Vorteile gibt und dann ist doch wieder der Steuerbescheid gefordert.
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#3
Vielen Dank, p!

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man laut Gesetz einen Titel für den Kindesunterhalt unterschreiben, weil das Kind darauf ein Recht habe. Die Jugendämter bieten sich ja gütigerweise und selbstlos an, die Titulierung vorzubereiten/durchzuführen basierend auf meinen Einnahmen.

Wäre folgende Vorgehensweise (wie in meinem 1. Post angeschnitten) machbar?

- Ich lege dem Notar meine Nachweis für Einnahmen und relevante Ausgaben vor und er bescheinigt mir das, einschließlich mein bereinigtes Nettoeinkommen.
- Basierend auf diesem bereinigten Nettoeinkommen setze ich einen Titel auf (befristet für 2 Jahre, statischer Titel) und unterzeichne diesen beim Notar.
- Diesen sende ich an das Jugendamt und überweise brav mein Geld.

Ist dieses Vorgehen realistisch? Kennt ihr jemanden, der sowas schonmal gemacht hat?

Danke!
Eure Pfanne
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#4
Das sind einige Dinge gehäuft und gleichzeitig probiert, die kritisch sind. Damit könntest du dein Blatt leicht überreizen.

Die Auskunftspflicht kannst du z.B. nicht ganz auf den Notar verlagern. Der wird dich auch wegen einer Unterhaltsberechnung zu einem Anwalt schicken, das macht der nämlich nicht. Der beurkundet nur.

Betrachte das auch psychologisch. Für das Jugendamt sind alle Pflichtige verlogene Drückeberger. Deine alleinige Auskunft über Notar sieht nach typischem Verschleierungsversuch aus und entsprechend energetisch werden sie graben, nachfordern und verlangen. Ich hab das zum Beispiel genau umgekehrt gemacht. Papierstapel abgeliefert, überhäuft mit Tand und Plunder. Was Wert hatte, war schon lange über andere Wege abgeflossen.
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#5
Also dann doch lieber neben den Einnahmen (irrelevantes geschwärzt) alle möglichen Ausgaben einfach beim Jugendamt angeben, um den Unterhalt zu drücken? Oder welche konkrete Vorgehensweise würdest du mir raten, p?
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#6
Grundsätzlich würde ich immer das, was mir am Wichtigsten ist nach vorne setzen und keine Häufung von unsicheren Minimierungsversuchen machen, ausser ich lege es auf eine Klage an. Am Wichtigsten wäre mir ein zeitbeschränkter Titel.

Das ganz Auskunftszeug ist nicht viel wert, weil die Jugendamtsfiguren sowieso Zugriff auf alle deine Daten haben.
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#7
OK danke, p. Werde das mit meinem Anwalt mal besprechen.
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#8
Kommst Du auf den Mindestunterhalt (=100 Prozent Düsseldorfer Tabelle)?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Auf den Mindestunterhalt komme ich. Den würde ich auch auf jeden Fall bezahlen.
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#10
Im Trennungsfaq heißt es, dass man besser einen statischen statt dynamischen Titel unterschreibt. Allerdings hab ich in einem Forumspost hier auch gelesen, dass das fast egal sein soll.

Würdet ihr empfehlen den Titel vor dem Unterschreiben handschriftlich zu korrigieren (von dynamisch -> statisch) oder sogar das Dokument komplett selbst auf dem PC zu schreiben und zu unterschreiben?

Eine Laufzeitbegrenzung wird auch empfohlen. Welche Dauer würdet ihr empfehlen? 12 Monate? 24 Monate? Oder bis zum 18. Lebensjahr?
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#11
Kann ja sein, dass man eine Befristung nicht so wichtig nimmt bzw. mit Befristung auf 18 zufrieden ist. Dann sollte man wenigstens den statischen Titel nehmen. Die Faq listet einfach alle Möglichkeiten auf, wie man die anwendet ist individuelle Sache, da kann man nicht immer generalisieren.

Laufzeitbegrenzung zwei Jahre oder ein Zeitpunkt, bei dem sich auch bei dir Veränderungen ergeben werden, sofern du das schon weisst. Auf jeden Fall aber Volljährigkeit. Wenn sonst keine Schranke, dann die auf jeden Fall.
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#12
Danke, p!

Würdest du dann handschriftliche Ergänzungen machen vor der Unterschrift oder würdest du das ganze schön säuberlich am PC abtippen und ausdrucken? Laut Gesetz hat das Kind ja einen Anspruch auf einen Titel, aber nicht auf einen vorgefertigten vom Jugendamt.
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#13
Ich würde aus den in der faq aufgeführten Gründen gar nichts ergänzen, sondern einen beim Notar (nach eigenen Vorgaben) gemachten Titel im Jugendamt vorbeibringen und mich nicht auf eine Diskussion einlassen. Nur abwarten, ob sie klagen oder nicht.
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#14
@pfanne
Es ist kein Gesetz aus dem sich der Anspruch auf einen Titel ergibt, sondern die sog. "herrschende" Rechtssprechung.
Handschriftliche Anmerkungen oder selbstgetippt wird nicht so gut möglich sein, da ein Titel schon eine formalisierte Struktur hat.

Besser mit Beistand zum Jugendamt gehen, der sowas schon selbst gemacht hat. So machen wir es. Sonst erzählen die JA-Tanten dn Vätern allen möglichen Blödsinn. Wir befristen meistens auf 2 Jahre oder max. bis zu einem Geburtstagmonat an dem Stufenwechsel erfolgt. Weil nach 2 Jahren ist eh neue Auskunft fällig. Bei Aufstocker oder Betrag unter mindesunterhalt auch kürzer.

Wichtiger ist was drinsteht:
... zahle XXXX€ (oder X0% des Mndstunterhalts )
... von 00.00.2017 bis 00.00.20XX (Befristung!!)
... unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. (das wollen sie manchmal vergessen)

Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann man auch begrenzen auf "alle Einkünfte" statt "Einkommen und Vermögen"

Am besten wird sein, du läßt dir einen Entwurf geben (wenn sie das nicht machen, dann ist eh höchste Vorsicht geboten!) und stellst den anonymisiert hier rein.

Die Notarvariante von @p geht natürlich auch. Dann nur nicht mit Gebühren übers Ohr hauen lassen. Beurkundung selbst ist kostenfrei, da muss 0 stehen, lediglich Schreibgebühren darf der Notar nehmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
Danke euch beiden für eure Antworten.

@sorglos
- Mit "Beistand" meinst du sicher eine Person meines Vertrauens, die mich unterstützt, damit ich mir nix aufschwatzen lasse, oder?
- Schlägst du vor, dass ich nach Angabe meiner Einkünfte vom Jugendamt den Entwurf für den Titel erstellen und mir zusenden lasse und dann denen meine Korrekturwünsche nenne?

@p
Wie läuft das beim Notar? Sag ich ihm, dass ich einen Titel brauche, der X, Y und Z enthalten soll und er setzt mir das auf?
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#16
(22-01-2017, 19:38)Pfanne schrieb: Im Trennungsfaq heißt es, dass man besser einen statischen statt dynamischen Titel unterschreibt. Allerdings hab ich in einem Forumspost hier auch gelesen, dass das fast egal sein soll.

Meine Erfahrung mit dynamischen Titeln ist, daß ich danach weitestgehend in Ruhe gelassen wurde.

Das heißt, es erfolgte nicht automatisch nach zwei Jahren eine Aufforderung zur Neuberechnung.

Das hat mir einen Haufen Geld gespart, als so nach und nach die älteren Kinder aus dem vorrangigen KU rausvielen und ich eigentlich für die restlichen Kinder einen höheren KU hätte zahlen müssen.

Insofern stehe ich dem dynamischen Titel nicht so negativ gegenüber wie viele andere Foristen.

In jedem Fall wichtig ist die Begrenzung auf die Vollendung des 18. Lebensjahres!

Und noch etwas: Die 2-Jahresfrist beginnt immer erst zu laufen, wenn es einen rechtskräftigen Bescheid gibt!

Simon II
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#17
Danke, Simon II!

Welche 2-Jahresfrist meinst du?
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#18
(23-01-2017, 15:27)Pfanne schrieb: Welche 2-Jahresfrist meinst du?

Die Auskunftsfrist!

Gemeint ist folgendes:

Die KM fordert von Dir am 01.01.2017 Auskunft ein.

Dann dauert es ein bißchen, bis Du Deine Unterlagen zusammenhast, dann streitet man sich um die Höhe des KUs und schließlich wird ein neuer Titel  mit dem neuen Unterhalt zum 01.05.2017 ausgestellt.

Die KM hat dann NICHT das Recht, eine neue Auskunftsforderung zum 01.01.2019 zu stellen, sondern ERST zum 01.05.2019!!!

Aber Achtung, nicht die Fristen verwechseln: Den höheren KU mußt Du natürlich ab dem 01.01.2017 zahlen, da Du mit Zugang der Aufforderung in Verzug gesetzt wirst!

Simon II
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#19
Danke für die Ausführungen, Simon II.

Wenn wir dein Beispiel nehmen: Muss ich am 01.05.2017 dann auf einen Schlag den Unterhalt ab Januar bezahlen oder beginne ich ganz normal ab Mai mit den Zahlungen in Höhe des festgelegten Satzes?
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#20
(23-01-2017, 20:52)Pfanne schrieb: Wenn wir dein Beispiel nehmen: Muss ich am 01.05.2017 dann auf einen Schlag den Unterhalt ab Januar bezahlen oder beginne ich ganz normal ab Mai mit den Zahlungen in Höhe des festgelegten Satzes?

Den KU ab Januar mußt Du nachzahlen.

Ob auf einen Schlag oder in Raten hängt von der Kulanz des JAs ab. Rein rechtlich besteht meines Wissens nach der Anspruch auf sofortige Nachzahlung in einer Summe.

Simon II
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#21
Danke!
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#22
(23-01-2017, 18:57)Simon ii schrieb: Dann dauert es ein bißchen, bis Du Deine Unterlagen zusammenhast, dann streitet man sich um die Höhe des KUs und schließlich wird ein neuer Titel  mit dem neuen Unterhalt zum 01.05.2017 ausgestellt.

Deine Nachfrage hat mir gezeigt, daß ich das etwas mißverständlich bzw. sogar falsch dargestellt habe:

Der Titel ist rückwirkend (!) gültig (!) ab 01.01.2017; also ab dem Datum, zudem Du durch die Auskunftsforderung in Verzug gesetzt wurdest.

Rechtswirksam (!) ist er aber erst ab 01.05.2017; also zu dem Datum, zu dem er ausgestellt wurde.

Und dieses Rechtswirksamkeitsdatum gilt für die 2-Jahresfrist!

Simon II
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#23
Danke, Simon.

Du hast erwähnt, dass du bei dynamischen Titeln weniger genervt wirst, deine Einnahmen offen zu legen. Aber hat man (unabhängig davon) bei statischen Titeln nicht eine stärkere Kostenkontrolle?
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#24
(24-01-2017, 23:16)Pfanne schrieb: Du hast erwähnt, dass du bei dynamischen Titeln weniger genervt wirst, deine Einnahmen offen zu legen. Aber hat man (unabhängig davon) bei statischen Titeln nicht eine stärkere Kostenkontrolle?

Was verstehst Du unter "Kostenkontrolle"?

Simon II
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#25
Mit "Kostenkontrolle" meine ich hier, dass ich bei einem statischen Titel besser darauf achten kann, nicht unnötig mehr zu bezahlen. Das ist zumindest meine naive Vorstellung. Vermutlich irre ich mich aber...
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