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SG Speyer: Kein Ausschluss von Hartz IV durch Geheimhaltung des Kindsvaters
#2
Beim Unterhaltsvorschuss ist es eindeutig: Da besteht eine Mitwirkungspflicht im Rahmen der Ermittlung des Vaters. Deshalb gibts auch viele "betrunken nachts am Strand" Kinder, man denkt sich halt die richtige Geschichte dazu aus. Dann wird die Frage auch erst interessant, wie die öffentlichen Kassen mit solchen Geschichten umgehen. Bei striktem Schweigen der Mutter dürfte es hingegen finanzielle Folgen haben, wie du schon sagst, auch wenn jetzt in erster Instanz noch die Kurve genommen wurde. Die Nächste dahinter kommt schon.
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RE: SG Speyer: Kein Ausschluss von Hartz IV durch Geheimhaltung des Kindsvaters - von p__ - 06-12-2016, 11:58

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