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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#28
(27-12-2016, 21:09)mars schrieb: Das Kind arbeitet nebenher wohl noch zumindest zeitweise am Wochenende, ...
Sollte ich dieses Fass aufmachen?

Meiner Meinung nach eher nicht, solange es nicht mehr als eine Art besseres Taschengeld ist.

Ich denke, daß es gut ist, wenn Kinder sich nebenher etwas hinzuverdienen, denn dann lernen sie, daß Geld nicht wie Manna vom Himmel fällt.

Wenn Du diesen wahrscheinlich doch nur relativ kleinen Hinzuverdienst zum Thema machst, erreichst Du genau das Gegenteil: Das Kind legt sich entweder auf die faule Haut oder sucht einen heimlichen Weg des Hinzuverdienstes.

Beides nicht gut!

(27-12-2016, 21:09)mars schrieb: Welche Anrede nutzt ihr für Briefe an solche Leut? Das übliche "geehrter"
hab ich im ersten Schreiben weggelassen, ist mir nicht passend.

Ich schreibe in solchen Fällen immer "sehr geehrte" bzw. "sehr geehrter", lasse aber das "mit freundlichen Grüßen" weg.

Es gibt im Deutschen keine vernünftige Anrede für solche Typen:

"Hallo" einfach so klingt mir zu persönlich; "Hallo A*l*ch" würde zwar der Wahrheit entsprechen, aber mir eine Beleidigungsklage einbringen.

Also nehme ich die Standardanrede.

Simon II
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Simon ii - 28-12-2016, 12:29
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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