29-11-2016, 08:41
(29-11-2016, 06:01)mars schrieb: Es ist vermutlich auch sinnvoll bereits jetzt einen gewissen Betrag zu überweisen um
ggf. den Streitwert zu mindern?
Kommt drauf an. Damit dokumentiert der Unterhaltspflichtige zwei Dinge: erstens erkennt er den Unterhaltsanspruch als berechtigt an, sonst würde er nicht zahlen. Und zweitens beweist er damit seine Leistungsfähigkeit - er kann zahlen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1