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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#6
(29-11-2016, 06:01)mars schrieb: Es ist vermutlich auch sinnvoll bereits jetzt einen gewissen Betrag zu überweisen um
ggf. den Streitwert zu mindern?

Kommt drauf an. Damit dokumentiert der Unterhaltspflichtige zwei Dinge: erstens erkennt er den Unterhaltsanspruch als berechtigt an, sonst würde er nicht zahlen. Und zweitens beweist er damit seine Leistungsfähigkeit - er kann zahlen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Austriake - 29-11-2016, 08:41
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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