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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#99
Ich habe bis heute immer noch keinen Urteil des fähigen FamG Böblingen erhalten. Mein ebenso hochqualifizierter Anwalt hat sich bis zum heuutigen Tag nicht gemeldet. Naja, für den Monat Februar habe ich aufgrund dessen noch keinen Cent überwiesen. Da auch keine Pfändung bis her eingegangen ist, scheint das Geld nicht wirklich benötigt zu sein.

Aber jetzt doch mal die Frage:
Wenn die hochanständige Richterin doch nur den Satz in das Urteil reinschreibt, dass ich die beiden Unterhalte (einmal für ein minderjähriges Kind( was ja in Ordnung wäre)) und auch den Unterhalt für das "erwachsene Kind" an die KM überweisen solle, wie kann ich mich dagegen wehren?
Ich meine, dass dieser Unterhalt ja für das "erwachsene Kind" direkt ist und nicht als obulus der KM zu sehen ist. Ferner könnte auch eines Tages dieses "erwachsene Kind" auf die gloreiche Idee kommen, den Unterhalt nie erhalten zu haben und ich bin dann der Depp.

Habt Ihr eine Idee, wie ich das in Gerichtsfester form dann anbringen kann, da diese Anwälte hier in der Region von der Richterin kastriert werden und nichts als Marionetten sind.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 22-02-2018, 15:08

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