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Ja, möglich
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Nein, umöglich
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#76
Hi _p
das hab ich im hinterkopf...
ich hatte den heutigen Tag abgewartet, da ich zum einen mit einem Anwalt im Gespräch war und ich wollte schauen, ob das gericht sich auf meinen widerspruchslos wenigstens äußerst.
Ich hatte per Fax und einschreiben widerspruchslos eingelegt und dem gericht mitgeteilt, dass ich der Niederlegung widerspreche und das das gericht diesen Anwalt berufen hatte.
Ratet mal, ob heute was im Briefkasten war... natürlich nicht.
A,lso werde ich das morgen per einschreiben und vorab per Fax schicken und um einen notanwalt bitten. Sollen die doch genauso viel zeit wie ich haben, bin ich mittlerweile der meinung.
Vermutlich werde ich doch zur Verhandlung gehen und sollte ein Anwalt da sein, dann werde ich beantragen, dass der schoben wird. Werden die vermutlich eh abschmettern und einfach so urteilen... dann werde ich in Revision gehen... ich Werd dann, wie hier auch schon angesprochen, kosten verursachen und alles mit einem knall gegen die Wand fahren... brauch vielleicht ne begleitet person, die vielleicht Bei n er Bild ungsmäßigen Zeitung arbeitet...
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 26-07-2017, 22:12

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