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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#56
Guten Abend zusammen.
Der Termin rückt immer näher und der Gegnerische Anwalt dreht immer mehr auf.
Er fordert in jedem Schreiben an das Gericht, dass das Verfahren auf meine Kosten einzustellen sei.
Ferner fordert er nun, dass ich den fehlenden Unterhalt auf´s mal nach zahle.
Ich kann einfach mittlerweile nicht mehr.
Ich vermute, dass mein momentaner Anwalt nicht wirklich daran interessiert ist. Er reagiert auf kein Schreiben von mir und er schickt nur was vom Gericht oder von der Gegenseite kommt.
Fakt ist, seit Januar sind beide Kinder in der altersgruppe 12-18. Dadurch kann ich nicht den vollen Unterhalt nach momentanen bestehenden Gerichtlichen Vergleich zahlen. Ich hab seit Dezember das Gericht angerufen, doch der Termin ist erst im August. Die Frage ist, was passiert wenn mein Anwalt doch so scheiße ist und die ganze Sache nicht gut für mich läuft. Kann ich selber vor dieser Verhandlung sagen, dass ich nicht mit dem Vergleich oder was auch immer dabei verhandelt wird nicht einverstanden bin?
Kann ich sagen, dass ich die DDT nicht anerkenne, da ich Insolvent bin, das erste Kind einen Monat danach 18 wird und vermutlich alles von der Gegenseite unternommen wird, dass ich nach DDT Stufe 3 verurteilt werde.
Wie kann ich es schaffen, dass die Angelegenheit seit Dez letzten Jahr berechnet wird?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 12-07-2017, 23:02

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