27-03-2017, 15:00
(27-03-2017, 14:49)fragender schrieb: "Eine Beschränkung bis auf das 18. Lebensjahr ist rechtlich nicht möglich. Dies benötigen wir aber auch nicht. Denn die Mutter darf mit Eintritt des 18. Lebensjahres nicht mehr vollstrecken. Es muss eine Titelumschreiben auf das Kind erfolgen. Daher wird Ihr Ziel automatisch eintreten und gewährleistet sein.
Echt?
Wo hat er denn das her?
(27-03-2017, 14:49)fragender schrieb: Die 105% müssen wir aus rechtlichen Gesichtspunkten mit aufnehmen in den Antrag. Dies ist auch kein Vergleichsangebot sondern das was uns zusteht. Sprich die Reduktion der bisherigen Unterhaltsverpflichtung. "
Klingt vernünftig.
Simon II