Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#27
1) Nur dann nichts zahlen, wenn mir eine Pfändung wehtun würde. Denn die wird bei Nichtzahlung kommen. Was im Titel steht, muss gezahlt werden, der Rest kann vollstreckt weren. Dein Weg sollte also nach wie vor Richtung Titeländerung gehen. Probiert werden kann, einen Gerichtsantrag unter sofortiger Aussetzung der Vollstreckbarkeit zu beantragen. Genau das ist für solche Fälle vorgesehen und genau das ignorieren die Robenständer fast immer, wie wenn es das gar nicht geben würde.

2) Nochmal, denn da hat sich nichts geändert: Ein Titel besteht. Herrührend aus einem früheren Vergleich. Du möchstest das geändert haben. Also fragst du lieb und brav den Unterhaltsgläubiger: Lieber Gläubiger, ich kann nicht mehr so viel zahlen, ich möchte gerne den Titel auf XYZ EUR ändern. Stimmst du zu? Wenn er "Ja" sagt: Alles kein Problem mehr. Dein Anwalt sagt dir, wie man das dann rechtsfest macht. Ist ganz einfach.

Wenn er "Nein" sagt: Tja, dann musst eine Änderung erzwingen. Das macht man vor Gericht. Dein Anwalt stellt einen entsprechenden Gerichtsantrag für dich. Man trifft sich vor Gericht. Vielleicht sagt der Richter "nö" zu deinem Antrag, vielleicht sagt er "ok", vielleicht sagt er "wie wärs mit einem Kompromiss, wenn sich die Parteien vergleichen?". Und dann sagst du eben deinerseits "nö". Der Richter wird dann einen Beschluss fassen. Das kann Vorteile oder Nachteile haben. Häufig mehr Vorteile wie Nachteile. Du bist nicht gezwungen, einen Vergleich einzugehen.

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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 19-01-2017, 10:56

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