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Unterhalt ab nächster Altersstufe
#4
(27-09-2016, 15:32)masku schrieb: Ein früherer Titel ist vor 2 Jahren stillschweigend ausgelaufen und das Amt hat sich nicht gerührt.
Ein vollstreckbarer Titel besteht also nicht.

Du hast damit ein unverschämtes Glück.

Dieses würde ich an Deiner Stelle aber nicht herausfordern und von mir aus den höheren Betrag zahlen.

Auch deshalb, weil sich die Mutter anscheinend zumindest in finanzieller Hinsicht anständig Dir gegenüber verhält.

Wie sieht es denn mit Umgang etc. aus?

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt ab nächster Altersstufe - von masku - 27-09-2016, 15:32
RE: Unterhalt ab nächster Altersstufe - von Simon ii - 27-09-2016, 16:57

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