23-09-2016, 14:49
Kontakt still abzulehnen ist kein Grund für eine Verwirkung des Unterhalts. Da muss mehr dazukommen.
Da dein Titel in allen drei Punkten maximal ungünstig ist (unbefristet - durch Vergleich entstanden - dynamisch), musst du bei Eintritt der Volljährigkeit den Titel angreifen. Aber nicht sofort per Gerichtsantrag, sondern erst mit einem Auskunftsersuchen mit Frist. Auskunft ist zu geben über die Tätigkeit des Berechtigten nebst Nachweisen (Schulbescheinigung, wenn er noch zur Schule geht), Einkommen des Berechtigten nebst Nachweisen, zugänglichmachen einer Einkommensauskunft der anderen Verpflichteten, also der Mutter um eine Haftungsquote errechnen zu können, Rückgabe des Titels im Original.
Erst wenn diese Auskunft nicht oder unvollständig gegeben wird, gehst du vor Gericht.
Da dein Titel in allen drei Punkten maximal ungünstig ist (unbefristet - durch Vergleich entstanden - dynamisch), musst du bei Eintritt der Volljährigkeit den Titel angreifen. Aber nicht sofort per Gerichtsantrag, sondern erst mit einem Auskunftsersuchen mit Frist. Auskunft ist zu geben über die Tätigkeit des Berechtigten nebst Nachweisen (Schulbescheinigung, wenn er noch zur Schule geht), Einkommen des Berechtigten nebst Nachweisen, zugänglichmachen einer Einkommensauskunft der anderen Verpflichteten, also der Mutter um eine Haftungsquote errechnen zu können, Rückgabe des Titels im Original.
Erst wenn diese Auskunft nicht oder unvollständig gegeben wird, gehst du vor Gericht.