16-09-2016, 08:36
(15-09-2016, 21:04)p__ schrieb: Konkret hier: Titel im Original aushändigen lassen. Ansonsten Klage. Inwieweit der Vater selbst Unterhalt verlangt, hängt von der Situation der Mutter ab. Sinnlose Unterhaltsverfahren, kann man sich sparen, wenn zu erwarten ist dass ohnehin nichts pfändbares da ist. Macht nicht den Fehler, Geld in den Einzug fiktiven Einkommena der Ex zu stecken.
Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!
Sei froh, wenn das Kind bei Dir wohnt und schau eher, daß es nicht den Kontakt zur KM verliert (das ist nicht Sinn der Sache).
Krieg führen, um ein paar Kröten zu bekommen?
Dann doch lieber die Zeit mit dem Kind genießen!
Simon II