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Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ?
#5
Kein Gericht, kein Jugendamt. Fakten schaffen.

1. Wie schon geschrieben die Voraussetzungen bereitstellen, z.B. geeignete Wohnung, Zimmer freiräumen.
2. Das Kind muss sich sehr sicher sein, dass es wechseln will. Es muss sich drüber im klaren sein, dass der Wechsel laut werden kann, dass es mit diversen Methoden zum Bleiben gebracht werden kann, dass es deswegen vielleicht mal vor Gericht reden muss. Es muss ferner wissen, dass ein Pingpongspiel nicht läuft. Zum Vater, dann wieder zur Mutter weil doch nicht so toll ist - so nicht. Probezeit und dann Entscheidung.
3. Wechseln. bei der Mutter bekannt machen. Erst im Guten, mit Probezeit, normalem Einzug. Wenn das nicht läuft, muss das Kind einfach kommen und bleiben. Da gemeinsames Sorgerecht herrscht, ist das legal. Wenn die Ex das nicht will, muss sie ihrerseits klagen. Nicht du klagst das ABR ein, sondern sie muss klagen.

Unterhalt ist sekundär. Lass das Kind mal kommen und ein bisschen da sein. Dann kannst du die Unterhaltsgeschichte angehen. Kann auch sein, dass das Kind gar nicht glücklich bei dir wird.
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RE: Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ? - von p__ - 15-09-2016, 18:51

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