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Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
Schon die Wortwahl ist eine ganz fiese Unterstellung. "Rückholquoten" suggeriert schon im Wort, dass es etwas rückzuholen gibt und das nicht passiert. Gibts aber meistens gar nicht. §1603 BGB: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.". Rechnet gefälligst erst mal die Fälle raus, in denen der abgeblich Verpflichtete gar nicht verpflichtet ist! Nicht verpflichtet, nix Rückhol!

Aber wie gesagt ist das ganze Gebäude sowieso auf Treibsand gebaut. Der gesamte Unterhaltsvorschussmist gehört komplett abgeschafft. Es gibt den wesentlich besser konstruierten Kinderzuschlag als Instrument, für den hätten sie besser die Zeitbegrenzung aufgehoben. Aber wenn man sich ansieht, wer was finanziert, weiss man wieso die Existenz des Kinderzuschlags in der öffentlichten Diskussion durch unsere Bundespolitiker so stur ignoriert wird.
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RE: Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden - von p__ - 22-06-2017, 11:56
Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre - von hans2000 - 24-01-2017, 08:47

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