14-06-2017, 19:28
Zitat:Am 1. Juli 2017 tritt das neues Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/endlic...08453.html
Zitat:Um die Unterhaltsansprüche zu sichern, muss der Unterhaltspflichtige schriftlich (und nachgewiesenermaßen, z. B. per Einwurf/Einschreiben) aufgefordert werden, für seine Kinder den nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Kindesunterhaltsbetrag zu zahlen.Da bin ich aber mal gespannt ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel