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Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
#88
(27-01-2017, 14:43)Simon ii schrieb: ...obwohl p grundsätzlich mit einer Verbindung des UVs an eine KU-Berechtigung recht hat.

Die Frage ist, ob er wirklich recht hat?

Folgendes reales Beispiel:

Mutter und Vater sind Studenten und nicht verheiratet und verfügen über kein eigenes Einkommen über den BAFÖG-Satz hinaus.

Vater ist somit nicht leistungsfähig und es besteht deshalb kein KU-Anspruch.

Dann würde die Mutter keinen UV bekommen, obwohl er hier m.E.n. sinnvoll ist.

Simon II
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RE: Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden - von Simon ii - 27-01-2017, 15:05
Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre - von hans2000 - 24-01-2017, 08:47

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