25-01-2017, 16:53
Ok, JahjahChildren und p,
Ihr habt recht!
Und ich stimme Dir, p, auch zu, daß der UV an eine KU-Berechtigung gebunden werden sollte.
Was ich aber einen interessanten Aspekt an Deinem Beispiel finde:
Der Staat will sich ja den UV wieder zurückholen (deswegen heißt es ja "Unterhaltsvorschuß"); wer aber muß zahlen, wenn der Vater gar nicht zu KU verpflichtet ist?
Insofern würde mich interessieren, wie realistisch Deine Konstruktion ist: Wie häufig gibt es das tatsächlich?
Simon II
Ihr habt recht!
Und ich stimme Dir, p, auch zu, daß der UV an eine KU-Berechtigung gebunden werden sollte.
Was ich aber einen interessanten Aspekt an Deinem Beispiel finde:
(25-01-2017, 15:53)p__ schrieb: Die gut verdienende Mutti kann trotzdem zum Staat marschieren und sich jetzt mit Unterhaltsvorschuss aus Steuergeldern subventionieren lassen, obwohl es laut Gerichtsurteil glasklar IHRE Pflicht wäre, Unterhalt für das Kind zu bezahlen.
Der Staat will sich ja den UV wieder zurückholen (deswegen heißt es ja "Unterhaltsvorschuß"); wer aber muß zahlen, wenn der Vater gar nicht zu KU verpflichtet ist?
Insofern würde mich interessieren, wie realistisch Deine Konstruktion ist: Wie häufig gibt es das tatsächlich?
Simon II