25-01-2017, 15:39
(25-01-2017, 14:50)JahJahChildren schrieb: Hier bei uns steht es auf der Website vom Rhein-Pfalz Kreis.
https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/...vorschuss/
"Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht."
Aha. Jetzt wird es verwirrend. Eine AE-Mutti beantragt und kassiert Unterhaltsvorschuß, weil kein Unterhaltsanspruch besteht - sei es, weil Mutti den Vater verheimlicht oder aus welchem Grunde auch immer. Insofern schliessen da zwei Parteien (AE-Mutti und Unterhaltsvorschusskasse) miteinander einen Vertrag, auf der Grundlage dieses Gesetzes. Inhalt: Zahliung Unterhaltsvorschuss für 18 Jahre.
Nach 16 Jahren wird plötzlich ein Unterhaltspflichtiger ermittelt. AE-Mutti erinnert sich wieder, mit wem sie in der fraglichen Zeit rumgemacht hat. Darf dann der U-Pflichtige die ganzen 16 Jahre Unterhaltsvorschuss an die Kasse zurückzahlen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1