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Unterhaltsoptimierung Kapitalgesellschaft
#19
(28-08-2016, 09:43)Schell schrieb: 5.)
@Austriake: Die Gründung eines 1-Mann-Unternehmens in A oder CH müßte dann aber schon auch eine Kap.ges. sein, oder? Alles, was auf mich liefe (also bei einer Personengesellschaft), könnte ja auch von D aus gepfändet werden. So weit dürften die ggs. Unterhaltsabkommen der Länder schon reichen (wenn selbst Dino in Thailand von D aus verfolgt wurde).
Selbstverständlich muß erwirtschaftetes Geld IMMER in der Kap.ges. thesauriert werden. Der GF erhält ein Gehalt auf Pfändungsniveau. Die Gesellschafterin (z.B. Freundin) kann sich in Absprache mit dem GF Ausschüttungen nach Belieben genehmigen, z.B. den AMG, mit dem dann der GF gelegentlich herumfahren darf Smile

In will nicht allzusehr ins Detail gehen, weil sich der künftige Unternehmer in Österreich von der Wirtschaftskammer beraten lassen MUSS! Keine Beratung, keine Eintragung.

Es muss aber mitnichten eine Kapitalgesellschaft sein, siehe hier:

 https://www.wko.at/Content.Node/Service/...reich.html

Ein in der Wirtschaftskammer eingetragenes Einzelunternehmen wird nicht veröffentlicht. man kann zudem seinem Kleinunternehmen einen Namen geben der bei Google nicht auftaucht ode rkeine Rückschlüsse auf den Inhaber zulässt. Z.B. Meier Beratung XYZ. Dann gibt es Dienstleister, die einem eine Geschäftsadresse, Telefon, e-mail und Post-Nachsendeservice anbieten. Die Preise schwanken je nach Aufwand zwischen 80.- € und 150.- € monatlich. Dazu besorgt man sich ein österreichisches Handy, und das deutsche Finanzamt guckt in die Röhre (die sind gefährlicher als alle Gerichtsvollzieher zusammen).


Was die Pfändungsfreude ausländischer Behörden angeht: frag mal Kay, wie sehr sich die Spanier abmühen, für deutsche Behörden Geld einzutreiben. Nicht viel anders in Österreich oder der Schweiz: bei drohender Pfändung aus Deutschland (oder Exekution, wie das in Österreich heißt) genügt u.U. ein Brief an das Finanzamt, dass man nach erfolgter Pfändung leider nicht mehr zahlungsfähig sei, weil der exekutierte Betrag die Rücklage für die Einkommenssteuer war und sich deshalb dei Republik Österreich hinter den Forderungen aus Deutschland einreihen solle und man überhaupt nicht wisse, ob und wann man jemals seinen Verpflichtungen in Österreich nachkommen könne usw. usf. Das wirkt ziemlich ernüchternd.

Weiter zu beachten: keine Adresse irgendwo hinterlassen, weder die Privatwohnung noch die Geschäftsadresse. Aufpassen beim Online-Banking: manche Banken drucken einfach die Adresse in den Überweisungsbeleg!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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