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Unterhaltsoptimierung Kapitalgesellschaft
#15
So, das waren doch jetzt in kurzer Zeit schon mal relativ viele Eindrücke. Folgende Kommentare hierzu meinerseits:

1.)
Ein Umzug ins Ausland ist nicht vorgesehen, da sowohl die neue Partnerin als auch ich hier einen ordentlich bezahlten Job haben (wenn auch bei mir zeitl. reduziert wie beschrieben).
Von daher scheiden wohl die Konstruktionen schon mal aus, wo man einen Wohnsitz im Ausland haben muß wie z.B. CH

2.)
Nachehelichen Unterhalt (NU) konnte ich mit Hilfe eines prof. Dienstleisters komplett abwenden. Falls jetzt jemand wissen will, warum ich den dann nicht auch zu diesem Thema hier in Anspruch nehme: Ich fahre grundsätzlich mehrgleisig und hole mir gerne die Meinung mehrerer Leute ein. Wie man alleine hier sieht, sind die Meinungen ja z.T. recht unterschiedlich.
Problematisch ist eben nur der Kindesunterhalt (KU), der mir sofort hochgeht, sobald ich wieder mehr arbeite. Diese Arbeit werde ich auch so schnell nicht aufkündigen, da die gleiche Arbeit im Rahmen eines Freiberuflers/Selbständigen so nicht machbar ist (habe mit dem Arbeitgeber schon darüber gesprochen). Ich würde also die Selbständigkeit als "Zubrot" sehen, um das Risiko zu minimieren.

3.)
Den Kauf einer Immobilie würde ich über die neue Partnerin abwickeln mit entsprechenden Privatverträgen, die mir ein Zugriffsrecht sichern, ohne daß die Immobilie irgendwann einmal zum Pfändungsobjekt würde, sollte ich doch noch in die Verlegenheit kommen, KU-Schulden zu produzieren.
Alternativ hatte ich angedacht, die Immobilie über die Kap.gesellschaft kaufen zu lassen. Das könnte aber andere Probleme nach sich ziehen (z.B. bei der Finanzierung, da anfangs natürlich bei der neugegründeten Gesellschaft noch keine Einnahmen zu verzeichnen wären; oder daß plötzlich bei der Vermietung einer Einliegerwohnung MWSt angesetzt werden müßte)

4.)
Guter Hinweis mit den Rentenansprüchen. Da man nach einigen Berufsjahren da ja doch einiges angesammelt hat, wäre es mehr als bescheuert, wenn das hinterher durch KU-Schulden weggefressen würde. Das würde sich nur lohnen, wenn die Kap.gesellschaft richtig gut liefe und Kohle ohne Ende abwerfen würde.

5.)
@Austriake: Die Gründung eines 1-Mann-Unternehmens in A oder CH müßte dann aber schon auch eine Kap.ges. sein, oder? Alles, was auf mich liefe (also bei einer Personengesellschaft), könnte ja auch von D aus gepfändet werden. So weit dürften die ggs. Unterhaltsabkommen der Länder schon reichen (wenn selbst Dino in Thailand von D aus verfolgt wurde).
Selbstverständlich muß erwirtschaftetes Geld IMMER in der Kap.ges. thesauriert werden. Der GF erhält ein Gehalt auf Pfändungsniveau. Die Gesellschafterin (z.B. Freundin) kann sich in Absprache mit dem GF Ausschüttungen nach Belieben genehmigen, z.B. den AMG, mit dem dann der GF gelegentlich herumfahren darf Smile

6.)
@Petrus: Genau so ist's gedacht. Wenn dann KU-Schulden auflaufen, könnte mir das ja gleich sein. Auch fiktives EK würde mich nicht mehr stören, höchstens der Griff in meine Rentenkasse wäre schlimm. Wie Austriake richtig beschreibt, haben Gerichtsvollzieher das schnell kapiert. Der Nachweis, daß ich wirklich nichts habe, ist relativ einfach geführt, von daher würde ich auch kein Problem mit §170 StGB sehen. Ich bin einfach nicht leistungsfähig und als GF der Kap.ges. natürlich auch nur ein wenig teilzeitmäßig unterwegs, daher das niedrige Gehalt.

7.)
Mit Stiftungen in UK würde ich mir auch etwas schwer tun, insbes. noch vor dem Brexit-Hintergrund. Als Gesellschafter bräuchte ich nicht unbedingt eine Auslandsstiftung, da würden schon Fam.mitglieder oder die neue Partnerin parat stehen (die man natürlich über Privatverträge absichern müßte).
Meine Frage zielte aber darauf ab: WO gründet man günstigerweise die Kap.ges., ohne große Kosten zu produzieren (z.B. weil irgendwelche schrägen Firmen in Dubai "secretaries" und "lawyers" in Übersee unterhalten, um den Rechtsvorschriften Deiner Auslandsgesellschaft zu genügen)? In D geht's wohl kaum wg. des direkten Zugriffs. Da könnte die Gegenseite leicht die Kap.ges. verklagen wg. Lohndumping o.ä.

8.)
@oldtimeroli, raid: Ich möchte hier nicht darüber diskutieren, warum wir so einen Aufwand mit der "Einkommensoptimierung" treiben müssen. Viele Väter hätten sicher keine oder zumindest weniger Probleme damit, KU zu zahlen, wenn sie sich auch entsprechend an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen dürften, statt nur als Zahldepp da zu stehen, weil die kranke Eierstockbesitzerin sich über Machtspielchen einen runterholen will. Seelische Kindesmißhandlung darf nicht auch noch finanziell belohnt werden, sonst machen sich Väter geradezu mitschuldig am Leid ihrer Kinder.
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