23-08-2016, 12:26
(22-08-2016, 21:27)Bruno schrieb: Da mag bedeuten das es Gerichte gibt die es einer Firmeninhabergattin nicht zumuten nach der Trennung an fangen zu müssen es mal mit eigener Arbeit zu versuchen.
Diese Gerichte gibt es. In jeder besseren Kleinstadt eins.
Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin. Insofern haben beide, der Chefarzt und seine Ex-Gattin, lebenslänglich bekommen.......
Die Reform des Scheidungsrechts 2008 ist in diesem Punkt das Papier nicht wert, die Richter urteilen anders.
Bibel, Jesus Sirach 8.1