14-08-2016, 21:21
Sorry, ich bin in der Jahreszahl verrutscht. Das ABR-Verfahren lief zwei Jahre. Beantragt wurde in diesem (letzten) Verfahren das ABR von der Mutter. Ein Jahr zuvor, also vor drei Jahren, hatten wir den Umgang über eine Elternvereinbarung vor Gericht geschlossen als Vergleich zu einem Antrag der Mutter auf ABR im Rahmen einer eA. Es gibt also heute diese Umgangsvereinbarung über ein paritätisches Wechselmodell und den aktuellen AG-Beschluss über das ABR, aber ohne Umgangsregelung. Anwaltlich war ich vertreten, aber sehe da im Moment keinen Sinn drin.