16-08-2016, 13:04
(15-08-2016, 23:05)knastfreiheit schrieb: Dieses Gesetz wird von den Frauen dazu benutzt um die Männer bzw. Väter von den gemeinsamen Kindern in allen Lebenslagen vom Leib zu halten.
Eben sag ichs und du predigst den Fischen das Wasser ohne Pause weiter. Jede Menge Väter hier haben den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes hautnah sehr erlebt (es ist geradezu auf Missbrauch hin konstruiert), die Mechanismen stehen seit Jahren in der faq. Uns brauchst du wirklich nicht zu überzeugen.
Sicher kannst du ins Gefängnis gehen. Vielleicht eine neue Erfahrung. Du weisst aber sicher auch, dass der Weg dorthin gemäss § 890 ZPO gar nicht mal so einfach ist. Du hast nicht die Wahl, ob du lieber Ordnungsgeld zahlst oder in Haft gehst. Erst einmal wird ein Ordnungsgeld vollstreckt, natürlich nicht 250000 EUR sondern ein Betrag der dem Richter angemessen erscheint. Das darf bei dir nicht pfändbar abgreifbar sein. Erst wenn du pleite bist, gehst du in Haft.
Dass du damit irgendeine der erhofften WIrkungen erzielst, das ist der Punkt den ich bezweifle, vor allem nicht vor dem Trennungskind.