08-11-2016, 17:01
p schrieb : Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos.
Der von mir angefragte Anwalt verlangt erstmal 249 Euro " Beratungagebühr ". Bei Unterhalt besteht Anwaltspflicht.
Der von mir angefragte Anwalt verlangt erstmal 249 Euro " Beratungagebühr ". Bei Unterhalt besteht Anwaltspflicht.