21-07-2016, 16:29
(21-07-2016, 15:29)Tigerfisch schrieb: Unsere Tochter wäre dann ja jedes zweite Jahr Ostern und Weihnachten nicht bei ihr.
Guck dir mal Musterumgangsregelungen an, z.B. die in trennungsfaq.com
Weihnachten wird in der Regel in gleicher Weise geteilt. Gerades Jahr zum Beispiel ab Schulende bis zum 25.12. 10 Uhr, dann Wechsel. Ungerades Jahr umgekehrt. Jeder darf mal glänzende Augen an Heiligabend erleben und jeder darf mal Festessen mit Verwandten.
Tolle, gerechte Regelungen zu finden und vorzuschlagen ist nie ein Problem. Umsetzen und durchsetzen ist das Problem. Für die Mehrheit der Mütter ist es undenkbar, nicht die Vorfahrt zu haben sondern Gleichberechtigung. Das geht gar nicht hierzulande.
Du kannst in der zweiten Reihe bleiben, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Motto: Lieber wenig statt Ärger und dann gar nichts mehr. Du kannst auch bei Strittigkeit vor Gericht, eine richterliche und vollstreckbare Umgangsregelung beantragen und bei Missachtung dann Ordnungsgeld. Beide Strategien können grandios schiefgehen. Väter, bei denen der gerichtliche Weg gescheitert ist, werden dir zur zweiten Reihe raten. Väter, die in der zweiten Reihe ausgehungert wurden, werden dir zu Gerichtsverfahren raten. Ich kenne keine Statistik über den Verlauf von Strategien. Interessiert auch keinen, schliesslich sinds ja nur die Kinder, die dabei draufgehen (Vorsicht, Ironie).
Mein Rat ist, unbedingt eine feste, dauerhafte Umgangsregelung zu erreichen und dafür auch sofort vor Gericht zu gehen. Einmal. Nicht mehrmals. Ein Schuss, gezielt, laut und deutlich. Klappt es dann immer noch nicht, wird alles nur schlimmer und dann ist es besser, in der zweiten Reihe zu bleiben. Die Mutter sitzt nun mal am sehr viel längeren Hebel und wenn sie nicht will, ist in Deutschland für den Vater alles verloren. Also von beiden Strategien etwas.