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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#17
da ist nicht nur etwas scheiße gelaufen....sondern alles....

also: stelle nochmals den antrag auf sorgerecht (nicht alleiniges), stelle den antrag auf ABR zusammen mit der mutter.

stelle gleich im antrag klar, daß die bisherigen entscheidungen gg die menschenwürde und menschenrechte
innerhalb der brd verstoßen und eine verfassungsklage angestrebt wird. die dauert zwar, aber das wollen
die richter nicht hören!

also: wie oben beantragen, dann ab sofort: alle 14 tage von freitag schulschluß bis sonntag abend 18 uhr umgang
ohne begleitung beantragen: begründung: das 14jährige kind wünscht das und kann sich gg kindsausträgerin
nicht wehren

notfalls gehe einfach mit dem kind nach der schule zum FG, antragsstelle, stelle dort den antrag des kindes, wenn
es das wünscht, bei dir zu wohnen, gleichzeitig kann das kind einen VP und VKH beantragen.

schütte die einfach mit anträgen zu! dem EMGR hat die rechte massiv gestärkt. das, was die schwarzen raben
dir damals gesagt haben, ist rechtsbeugung! hier sollte über eine richteranklage beraten werden!

nur mal so am rande!

bb
netlover
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von netlover - 11-07-2016, 16:47

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