(09-07-2016, 11:34)neuleben schrieb: 3 Jahre und 3 Monate, bei guter Führung raus nach 2 Jahren ?Soweit ich gehört habe kann man als Insasse nicht zu einer früheren Entlassung gezwungen werden.
(09-07-2016, 16:04)Erzeuger schrieb: ... gehen 3 Jahre Knast schnell rum.Wenn er es vernünftig an stellt kann er während der Zeit ein Fernstudium machen.
Auch lässt sich bei entsprechendem Bedarf so sehr schön ein Trennungsjahr nachweisen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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