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Umgangsverweigerin obsiegt
#6
Da würde ich als Vater nicht ein halbes Jahr den Ausschluss abwarten.
Mit dem Beschluss würde ich zur Staatsanwaltschaft gehen und Strafantrag nach § 171 StGB "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht" stellen.
Gleich gegen den Richter als Mittäter mit, weil er der kindeswohlgefährdenden Mutter das Kind weiter aussetzt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 07-06-2016, 20:18
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von p__ - 07-06-2016, 21:08
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 08-06-2016, 20:34
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von kay - 07-06-2016, 21:14
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 07-06-2016, 22:32
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 14-06-2016, 20:59
Umgangsverweigerin obsiegt - von CheGuevara - 07-06-2016, 22:05
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von karlma - 08-06-2016, 11:18

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