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Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen?
#16
(20-04-2016, 13:45)p__ schrieb: Korrekt ist: Der Unterhaltspflichtige, der mehr bezahlt (also du) beantragt bei der Kindergeldkasse, dass ihm das Kindergeld überwiesen wird. Er zahlt es zusammen mit seinem Unterhalt vollständig an die Unterhaltsberechtigte aus, nämlich an das volljährige Kind.

Und warum sollte er sich das antun?

Aus meiner Sicht heraus nur weiterer Streß mit einer zusätzlichen Behörde. DEN Streß lasse ich gerne der KM. Big Grin

Simon II
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RE: Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen? - von Simon ii - 20-04-2016, 15:49

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