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Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen?
#15
Das mit dem Kindergeld ist so nicht richtig. Korrekt ist: Der Unterhaltspflichtige, der mehr bezahlt (also du) beantragt bei der Kindergeldkasse, dass ihm das Kindergeld überwiesen wird. Er zahlt es zusammen mit seinem Unterhalt vollständig an die Unterhaltsberechtigte aus, nämlich an das volljährige Kind. Das Kind vereinbart seinerseits mit der Mutter, ob und was sie wegen Kost und Logis bezahlen soll. Das können die Beiden im Innenverhältnis regeln. Auf deinen Unterhalt hat es keinen Einfluss.

Die Mutter verliert nicht den Zählkindvorteil für die anderen Kinder, wenn du das Kindergeld erhälst. Zieh das direkt mit der Kindergeldkasse durch, ignoriere die Mutter. Geniesse es, dass sie ab 18 nicht mehr absolute Vorfahrt in allem hat, sondern in ein paar Punkten plötzlich "nur" noch gleichgestellt ist.
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RE: Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen? - von p__ - 20-04-2016, 13:45

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