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Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen?
#2
also, wenn ich das richtig verstanden habe, ist ab 18 deine tochter die sog. gegenseite - sie hat ansprueche und nicht mehr deine Ex - somit kannst du mit deiner Tochter verhandeln was du zahlen willst/kannst und solange sie nicht gegen dich klagt ist das thema eigentlich vom tisch ...

deine Ex ist nur noch empfangsadresse fuer dein weiteres kind das noch nicht 18 ist - somit musst du diesen anspruch berechnen und auch nur diesen an deine Ex abfuehren ... der kindesunterhalt fuer deine zweite tochter ist ja weiterhin faellig - leider - anders sieht da glaube ich aus, solltest du betreuungsunterhalt fuer deine Ex zahlen, das waere dann ein anderer sachverhalt - aber der unterhaltsanspruch des zweiten kindes bleibt eigentlich unberuehrt - ich glaub auch mit beduerftigkeitspruefung ist hier keine moeglichkeit zu mindern ...

soweit zumindest die theorie ..
gruß
malko 
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RE: Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen? - von malko - 20-04-2016, 10:41

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