16-09-2018, 19:10
Also nochmal: Man beantragt Unterhalt Null, weil keine Nachweise erbracht wurden. Man beantragt nicht, Nachweise zu liefern. Das macht man vor einem Verfahren.Wer keine Nachweise liefert, kriegt nichts. Nachdem die vorige Aufforderung nicht befolgt wurde, hat allein der Berechtigte Anlass zu einem Verfahren gegeben und ein guter Anwalt fordert dann den Richter auf, die Verfahrenskosten dem Berechtigten aufzuerlegen. Das ist richtig so, die Richter verdrängen das nur leider allzugern.