(02-03-2017, 11:28)fragender schrieb: ... Hälst Du dann an Deinem bescheidenen Sorgerecht fest ...
Definitiv ja, denn es ist eine rechtliche Verbindung zu dem Kind, die Dir ohne weiteres keiner nehmen kann (die Hürden hierfür sind wirklich hoch - eine der wenigen positiven Entwicklungen in den letzten 20 Jahren!).
Dies FREIWIILLIG aufzugeben ist an Dummheit kaum zu übertreffen!
Und ja, alles, was Du erlebt hast, habe ich in ähnlicher Form auch erlebt!
Ich habe sehr wohl Verständnis für Deine Gefühle, denn durch diese Phasen bin ich auch durchgegangen. Und ich weiß auch, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht so wirklich viel wert ist. Aber Deine Situation mit dem Auskunftsersuchen ist ein typisches Beispiel, wo es etwas wert ist!
Aber egal, P hat recht, daß eine Androhung ohne Folge Unfug ist und handle jetzt so, wie P es Dir empfohlen hat.
Je nachdem, was dabei herauskommt, kannst Du nochmal über einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht nachdenken. Austriake hat da meiner Meinung nach sehr gute Begründungsdenkanstöße gegeben.
Simon II