25-11-2016, 12:46
Es kommt nur drauf an, ob es eine Kindschaftsssache ist. Wenn ja, dann keine Vollstreckungsklausel nötig, wie ich es bereits geschrieben habe. Im FamFG stehen Listen, was zu was gehört. Familiensachen, Familienstreitsachen, Kindschaftssachen.... geh es doch mal durch.