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Zugewinnausgleich für Immobilie
#52
(05-04-2016, 17:14)schade16 schrieb:  Sie ist der Meinung, dass vom ZA die kompletten Zinsen der gesamten Kreditlaufzeit zur Hälfte abgezogen werden müssten.
Da der Kredit erst ca. 3Jahre läuft und über 20 Jahre festgeschrieben ist ist die Zinslast natürlich entsprechend hoch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Berechnung okay ist. Das würde nach meiner Logik doch bedeuten ich zahle ihr theoretisch über die nächsten 17Jahre die Hälfte der Zinsen. Könnte Ihr mir sagen ob Ihre Rechnung plausibel ist ?
Sie macht jetzt eine andere Rechnung auf bezeichnet ihn den "real erworbenen Anteil am Haus".
(D.h. z.B. aufgenommer Kredit 300000 abzgl aktuelle Restschuld 290000=10000€ Auszahlung an mich. Ist das gängige Praxis ???)

Hallo schade16,

bezüglich des Hauswertes sind schon die 400.000 € tatsächlicher Wert anzusetzen (falls dieser Wert tatsächlich realistisch ist; zur Not einen Gutachter beauftragen).

Was die Zinsen betrifft, hat sie schon eher Recht. Ein Kredit mit einer derartig hohen Laufzeit ist tatsächlich ein Risiko und ein Klotz am Bein. Ist derjenige, der das Haus übernimmt, irgendwann in den nächsten Jahren gezwungen, das Haus doch zu verkaufen, wird er einen Riesenberg an Vorfälligkeitsentschädigung zu berappen haben.

Insofern ist da die Forderung nach einem Risikoausgleich nicht ganz überzogen.

Wenn Deine Frau das Haus nämlich nicht übernehmen will und Ihr es deshalb verkaufen müsst, dann träfe Euch die Vorfälligkeitsentschädigung gemeinsam. Fragt doch 'mal bei der Bank nach, wie hoch diese sein würde. Bei den aktuell niedrigen Zinsen läge die Vorfälligkeitsentschädigung in Eurem Fall vermutlich weit im oberen fünfstelligen Bereich.

Ich weiß, wovon ich spreche, und mein Kredit läuft nur noch sechs Jahre.

Von daher würde ich ihr anbieten, etwa ein Drittel der Vorfälligkeitsentschädigung zu übernehmen.
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