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Umgang Einklagen?
#26
(29-04-2016, 10:58)Fragender schrieb: Wenn das Gericht keinen Bock hat Gesetze durchzusetzen und einfach mal Kosten aufbrummen wollen, soll ich dann nicht gleich auf Auskunft verzichten und den ganzen Dreck absagen?

Ja, die Frage kann man sich stellen.

Zitat:Sorry, aber was hat meine Wohnung mit meinem Antrag zu tun?

Als Vater stehst du in den Köpfen unserer hochqualifizierten Helferindustrie in einer Reihe mit den Psychos in Filmen. Du weisst schon, die in Kellerräumen und düsteren Wohnhöhlen hinter zerrissenen Vorhängen hausen, die Wände voller herausgerissener Bilder und Texte aus Zeitungen, Manifeste, mit Messern, Scheren und Injektionsspritzen befestigt, blutbespritzt. Überall Kakerlaken, ein paar Knochen in der Ecke, Parolen wie "er muss sterben" oder "devil in me" in den Schreibtisch gekratzt.

Diese Vermutung musst du erst einmal wiederlegen. Nachweisen, dass du überhaupt würdig bist, ein verwackeltes Foto deines schnuteziehenden Kindes betrachten zu dürfen. Schliesslich könntest du es ja für viel Geld als Masturbationsvorlage an Perverse verkaufen, wie jeder weiss. Das muss verhindert werden. Nur das heilige Kindeswohl darf etwas gelten. Und das darf auch was kosten. Natürlich dich, denn du bist es ja, der einfach keine Ruhe geben will. Da kannst du mal beweisen, dass du ein guter Vater bist, nämlich endlich mal zahlen was dem Kind den guten Helfern zusteht.

Ich hoffe, du bist gefestigt genug um die Ironie zu erkennen....

Der Richter hat meiner Ansicht nach das, was alle Richter im Überfluss haben: Keine Lust und keine Ahnung. Also erst mal VB bestellt, damit 1. einem Kumpel ein fettes Honorar verschafft und 2. Den Fall erst mal vom Schreibtisch, der VB macht mal und Richter muss nichts mehr lesen. Vielleicht erledigt sich dann ja auch alles von selbst.

(29-04-2016, 11:08)Simon ii schrieb: Möglicherweise ignoriert der Richter Deine Einschränkung auf Auskunft, weil er einen Umgang einleiten möchte.

Würde mich wundern, wenn er etwas eigenmächtig veranlasst, das gar nicht beantragt wurde. Im Zivilrecht wäre das ein Zeichen von Demenz.
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#27
(29-04-2016, 11:24)p__ schrieb: Würde mich wundern, wenn er etwas eigenmächtig veranlasst, das gar nicht beantragt wurde.

Naja, meine Überlegung ist ja auch im doppelten Konjunktiv geschrieben. Dodgy

Da ich aber schon mal erlebt habe, daß ich gegen den Willen der KM deutlich MEHR Umgang bekommen habe, als ich selbst beantragt hatte, halte ich meine Überlegung zumindest nicht für völlig unmöglich.

Und es wäre sowohl für Kind als auch Vater gut, wenn es wieder Umgang gäbe.

Simon II
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#28
Der VB will sich einfach ein Bild von Dir und Deiner Lebenssituation verschaffen. Verstehe nicht wo das Problem ist es sei denn Du hast da irgendwas gravierendes zu verheimlichen. Dein unkooperatives Verhalten macht es denen nur leichter keinen Umgang oder nur sehr eingeschraengten zuzulassen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#29
(29-04-2016, 14:25)kay schrieb: Der VB will sich einfach ein Bild von Dir und Deiner Lebenssituation verschaffen

Der VB ist vom Gericht für ein Kind beauftragt worden. Ergo, ist dieser als Schreken Antragsgegner zu sehen. Richtig ist, dass ich so eine Person NICHT in meiner Wohnung sehen will.
Nun, es geht nicht mehr um Umgang, sonder um Auskunft. Ein Umgang habe ich aufgegeben.
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