Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#25
Spekulationsfrist ist drei Jahre, nicht 10 Jahre, wenn Du selbst drei Jahre drin gewohnt hast.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von CheGuevara - 10-02-2016, 00:44

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit? ThomasM 3 3.098 26-04-2018, 08:31
Letzter Beitrag: ThomasM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste