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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#22
(09-02-2016, 15:07)CheGuevara schrieb:
(09-02-2016, 15:06)tomtom schrieb: Ja, das stimmt... Die machen auch schon ziemlich Druck...
Ähh, jetzt mal nichts durcheinander bringen. In der Ehe haben sie dir immer nur Geld geliehen. Bitte nicht solche Feinheiten verwechseln. Die Geldgeschenke die du von deinen Eltern erhalten hast hast du nur vor der Eheschließung erhalten.
Musste leider als Schenkung laufen, weil zu weit in der Vergangenheit zurückliegend und bisher keine Rückzahlung erfolgt ist. Dadurch wird es für den ZGA meinem Anfangsvermögen zugeschlagen. Dennoch möchte ich es ihnen gerne zurückzahlen, weil es ihnen jetzt im Alter ja fehlt.

Ausserdem wollte ich meinem Vater noch ne Harley zum Geburtstag schenken. Er hat Krebs und soll sich nochmal seinen großen Traum erfüllen. Dagegen ist bestimmt nix einzuwenden, oder?

(09-02-2016, 16:24)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 15:07)CheGuevara schrieb: Einem Verkauf des Hauses nur gegen Sicherheitsleistung wegen Zugewinnausgleich zustimmen!
Was ist das ? Wie macht man das ?

Ich habe vor den ZGA über eine Einigung mit Madam "vorzuziehen", z.B. über den Kaufvertrag des Hauses und über Festlegen der Geldströme aus dem Erlös im Vertrag. Alternative wäre N€tarvertrag zum Hausverkauf. 

Im Gegenzug einen Verzicht auf ZGA zum späteren Zeitpunkt verhandeln. Ggf. mit dem Argument, dass Madam dann auch keine Befürchtung haben muss, falls weitere elterlichen Zuwendungen in der Trennungszeit erfolgen, z.B. über 100T€.

Schmackhaft machen könnte ich es ihr noch, indem ich mich an der für sie anfallende SpekSteuer aus dem Hausverkauf beteilige.
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 09-02-2016, 17:03

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