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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#16
(09-02-2016, 14:11)tomtom schrieb: Zu allem Unglück kommt noch hinzu, dass ich eine ETW besitze. Verkauf wäre extrem verlustbehaftet und mit aktuellen Barmitteln nicht auszugleichen. Die Wohnung wäre vermutlich im pfändbar, falls Unterhaltsschulden entstehen.
Wenn deine ETW zwei Eingänge hat, oder diese bautechnisch realisierbar sein sollten könntet ihr diese ja auch in zwei Teile teilen. Ein Teil für die liebe Mami und ein Teil für den Papi. Und um die Kinder kümmert ihr euch dann zusammen. Für die Variante gibt es einen Begriff. Der nennt sich Nestmodell.

So ein Nestmodell ist für die Kinder sicherlich eine super Lösung. Sie behalten den Kontakt zu ihren Eltern, Freunden, müssen die Schule nicht wechseln und man erspart sich das ständige hin und her.

In obiger Variante würdet ihr wohl auch beide um eine Versteigerung rum kommen. Auch kann man bei Bedarf in einer solchen Variante seine eigene Hälfte sicherlich zu einem höheren Preis ohne Hast verkaufen. Über so etwas läßt sich sicherlich auch ein rechtswirksamer Ehevertrag (ca. 200 bis 600 € Notarkosten ?) beim Notar anfertigen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von Bruno - 09-02-2016, 14:22

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