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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#15
(09-02-2016, 03:23)Bruno schrieb: Es  kann nicht schaden nicht alles Geld auf dem Konto zu lagern. Stell dir vor deine Ex hätte noch eine Kontovollmacht und räumt dein Konto bis zum Dispoanschlag ins Minus. Dann kannst du keine müde Mark mehr abheben und der Automat schnabbelt deine Karte ein.

Wenn sie eine Kontovollmacht haben sollte eröffne ein neues Konto für dich bei einer Bank wo du alleine im Vertrag stehst. Und das mache so lange du noch keine Schufaeinträge wegen nicht bezahlter Kreditraten, überzogenen oder gesperrten Konto hast.
Auch kann es nicht schaden wenn die Bank neben kostenloser Kontoführung auch kostenlose weltweite Abhebungen anbietet wie z.B. die DKB.

Wenn du tatsächlich irgend wann ins Ausland gehen solltest und du deine Brücken ab baust eine im Ausland sitzende internationale Bank wie z.B. die HSCB.

Ja, so einiges habe ich dann nicht falsch gemacht. Restliche Barreserven habe ich vor einigen Monaten "aufgelöst".

Mein Fall ist leider noch komplizierter: weil mir meine Familie so wichtig war (ohne Ironie) habe ich sehr viel Barkapital in die Abzahlung unseres Hauses gesteckt. D.h. da steckt mein größtes Kapital drin.

Madam wollte natürlich zuerst, dass ich mich vom Acker mache, weil sie mit meiner Krankheit nicht klar kam und weil sie ihre neu entdeckte sexuelle Freiheit genießen möchte (macht sie schon seit 7 Jahren, aber ich habe nicht oft genug in den Spiegel geschaut, um meine Hörner zu sehen). Bin nicht ausgezogen, sondern habe vor wenigen Wochen ein Trennungsschreiben vorgelegt, in dem ich ihr das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus angekündigt habe.

Jetzt hat sie sich eine Wohnung mit den Kindern gesucht und der Weg zum Hausverkauf stünde frei. Das war ein kleiner Minimalerfolg, denn so muss ich nicht in einer kleinen Wohnung vor mich hin hausen und Kohle abdrücken, während Madam die nächsten 10 Jahre mietfrei im Haus wohnt und ihren Popo wahlweise auf der Couch plattsitzt oder ihren vielen Stechern hinhält.

Zugewinnausgleich muss ich noch aufpassen, denn in unserem Fall hat mich die Ehe ohnehin arm gemacht, so dass Madam einen satten Ausgleich zahlen müsste (>50k). Den kann ich allerdings erst in einem Jahr einfordern, Hausverkauf wäre früher. D.h. sie kann das Geld verschwinden lassen.

Zu allem Unglück kommt noch hinzu, dass ich eine ETW besitze. Verkauf wäre extrem verlustbehaftet und mit aktuellen Barmitteln nicht auszugleichen. Die Wohnung wäre vermutlich im pfändbar, falls Unterhaltsschulden entstehen.

Zur Bank: über eine Bank wäre doch eine Adresse ermittelbar, oder? Wäre ein Konto bei der HSBC anonym bzw. ohne Wohnortsangabe?

Thema Bank im Ausland, z.B. A / CH habe ich auch noch nicht ganz durchdrungen. Sind die noch wasserdicht im Sinne einer eventuellen Ermittlung für ausstehenden Unterhalt? Wird die Quellensteuer weiterhin anonym an das dt. FA abgeführt. Sprich: ist das Konto in A / CH auch wenn es keiner ausser mir kennt, durch eine deutsche Behörde ermittelbar?

Viele Grüße
tomtom

P.S. super Forum. Der erste Lichtblick hinsichtlich "vernünftiger" Beratung. Mehr Wert, als mein bisheriger Anw€lt  Smile
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 09-02-2016, 14:11

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