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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#11
(08-02-2016, 21:14)tomtom schrieb: Hab ich nicht vor. War 1995 schon mal ein halbes Jahr in SO-Asien. Habe keine Lust eine 60 köpfige Familie zu ernähren. Wenn schon Ausland, dann wären meine Pläne bodenständiger.

Such dir einen internationalen Konzern, der auch auf anderen Kontinenten Niederlassungen hat.

In aller Regel haben die eine Recruiting / Career-Funktion in ihrer Website, würde ich mal stöbern.

Ganz genial wäre, sich am Ort X anstellen zu lassen und in Y,Z und W zu arbeiten - wo es gerade erforderlich ist. Meldeadresse, Bankkonto und Sozialversicherung immer schön in X belassen, ausserhalb des Zugriffs deutscher Behörden. Deutsche Behörden machen es sich in aller Regel recht einfach - auf dem sog. Dienstweg wird mal über die Rentenversicherung nachgefragt, von welchem Arbeitgeber denn die Beiträge überwiesen werden. Und schon hat eine kleine Halbtagstusse im Jugendamt fast alles, was sie wissen will. Wohnort,Arbeitgeber,Einkommen.

So leicht sollte man es seinen Verfolgern nicht machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von Austriake - 08-02-2016, 21:57

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