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OLG Dresden, 20 WF 0884/0, PKH Rückzahlung von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft
#5
Zitat:Vor diesem Hintergrund kommt die Anordnung einer Ratenzahlung nicht in Betracht.

So gesehen sollte das Ergebnis dann ja grundsätzlich für alle gelten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Mehr als die Differenz zum Existenzminimum bekommt niemand ausgezahlt. Mehrbedarfe werden ja über den
§21 SGB II aus §115 ZPO abgefrühstückt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: OLG Dresden, 20 WF 0884/0, PKH Rückzahlung von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft - von Sixteen Tons - 06-02-2016, 22:44

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